Im Rahmen der Teillegalisierung durch das CanG ab dem 1.4.24 ändern sich auch Abgaberegelungen zu Medizinalcannabis: insbesondere für Blüten aus der Apotheke ist weiterhin eine ärztliche Verordnung notwendig. Nachdem Cannabisblüten ab dem 1.4.24 nicht mehr als BTM gelten, muss die Verordnung auf einem "normalen" (E-)Rezept erfolgen (ggf. auch als Privatrezept). Auf dem Rezept müssen die genaue Sorte und Menge angegeben sein. Verordnungen auf BTM-Rezept-Formularen dürfen ab dem 1.4.24 nicht mehr beliefert werden. Zusammengefasst:
Verordnung als Privatrezept oder "normalen" Kassen-(E-)-Rezept
keine Verordnung mehr auf BTM-Rezepten
Angabe der genauen Sorte und Menge
BTM-Gebühr entfällt.
Einige unserer Standorte sind auf die Abgabe und Herstellung von Arzneimittel mit medizinischem Cannabis spezialisiert. Sie erhalten bei uns Blüten (verarbeitet oder unverarbeitet) und Zubereitungen wie Extrakte (zur Einnahme als Tropfen) oder vor-portioniert als Kapseln.
Blüten
Folgende Cannabis-Sorten sind grundsätzlich vorrätig und können nach Vorlage einer gültigen Verordnung (9-17 Uhr) innerhalb kurzer Zeit beliefert werden. Ein Versand ist grundsätzlich nicht möglich. Eine Anfrage stellen Sie am besten direkt per E-Mail (ggf. mit angehängtem Rezept) an unser Rezeptur-Team. Alle Angaben ohne Gewähr. Preise inkl. MwSt und zzgl. Verpackung (€4/Dose).
Neben Blüten stellen wir auch (Vollspektrum-) Cannabis-Extrakte oder entsprechende Kapseln her. Außerdem halten wir eine Auswahl an Zubehör zur Anwendung und Verdampfung von Cannabisblüten vorrätig und haben Lieferverträge mit allen gängigen Krankenkassen.
Medizinisches Cannabis in folgenden Apotheken erhältlich: